1Grundlegendes Verständnis schaffen
1.1 Regulatorischer Rahmen klären
- Die EU AI Act ist eine EU-Verordnung (gilt direkt in allen Mitgliedsstaaten), die am 2. August 2024 in Kraft getreten ist.
- Sie greift horizontal in allen Branchen, sobald KI-Lösungen in der EU bereitgestellt bzw. genutzt werden.
- Die Auflagen sind risikobasiert: Je höher das Risiko für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte, desto mehr Verpflichtungen.
1.2 Reichweite der Verordnung
- Gilt für alle Unternehmen, die KI in der EU entwickeln, importieren, vertreiben oder einsetzen ("KI-Wertschöpfungskette").
- Gilt auch für Unternehmen außerhalb der EU, wenn die KI-Ausgaben oder -Ergebnisse in der EU genutzt werden.
1.3 Ziele der EU AI Act
- Sicherstellen, dass KI, die wesentliche Risiken birgt, sicher und vertrauenswürdig ist.
- Transparenz erhöhen, Missbrauch und Diskriminierung verringern.
- Vertrauen der Nutzer in KI stärken und damit Innovationspotenzial erschließen.
1.4 Zentrale Merkmale von KI (Opacity, Complexity, Unpredictability, Adaptability)
- KI lässt sich nicht immer leicht nachvollziehen, was eine besondere Regulierung erforderlich macht (z. B. transparente Dokumentation, Logging, etc.).
1.5 Grundsatz der KI-Schulung ("AI Literacy")
- Für alle Unternehmen und KI-Anwendungen gilt: Mitarbeitende, die KI-Systeme bedienen oder verantworten, müssen über ein angemessenes KI-Verständnis verfügen.
- Diese Verpflichtung ist branchenunabhängig – unabhängig davon, ob die KI als hochriskant oder gar nicht risikoreich eingestuft wird.